Mittwoch, 8. Mai 2013

Post vom Anwalt

Gestern haben wir Post von unserem Anwalt erhalten. Er hat vom zuständigen Landgericht, das unsere Klage bearbeitet, eine beglaubigte Abschrift von der Verfügung, die an die private Krankenkasse meines Mannes geht, erhalten. Und eine Kopie dieser Verfügung hat er uns nun zur Info geschickt.

In der Verfügung, die an die beklagte Partei (also unsere PKV) ging, steht:

- dass die beklagte Partei binnen einer Notfrist von 2 Wochen die Zustellung unserer Klageschrift 
  bestätigen muss

- dass die beklagte Partei innerhalb von 2 Wochen schriftlich erwidern muss, wenn sie sich gegen 
  die Klage verteidigen will

- dass die beklagte Partei erklären muss, ob einer Entscheidung in dieser Sache durch einen 
  Einzelrichter Gründe entgegen stehen

Damit haben wir zwar noch nichts gewonnen, aber immerhin gibt es mal Neuigkeiten und wir wissen, wie gerade der aktuelle Stand in unserer Sache ist.
Also 2 Wochen abwarten und dann wissen wir vielleicht wieder etwas mehr. Dass die Krankenkasse gegen die Klage angehen wird, ist uns ziemlich klar. Schließlich kam ja auch kein bißchen Entgegenkommen, als unser Anwalt es auf dem außergerichtlichen Wege versucht hat. Aber spannend wird es noch, wie sie reagieren, denn davon hängt dann ja ab, ob es bis zu einem Urteil noch sehr lange oder halt weniger lange dauert!

Johannes hat gestern gescherzt, dass die Krankenkasse ja vielleicht versäumt, die Frist einzuhalten ..... ach ja, man darf ja noch mal träumen ;)



Kleine Schritten, in denen es hier weiter geht. Aber immerhin besser als Stillstand!

1 Kommentar:

  1. Ich drücke die Daumen, dass da bald mal ein Ergebnis (welches selbstverständlich zu eurer totalen Zufriedenheit ausfallen sollte!) verkündet werden kann!

    LG
    ZweiLinien

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